AGB - Unterkunft

Wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen.

Anbei ein paar Regeln zu Ihrem und unserem rechtlichen Schutz.

  • 1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Blockhäusern/Tinyhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • 2 Beherbergungsvertrag
  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, und/oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt. (Antragsannahme).
  2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung Dritten vorliegt.
  3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
  • 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung oder Blockhaus/Tinyhaus bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard wie im Internet veröffentlicht.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
  3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Sowie mitreisende Haustiere. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
  5. Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor Anreisetag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen kürzer 14 Tage vor Anreise, ist die Zahlung Vorort in bar zu leisten, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zum Beispiel PayPal zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
  1. Der Mietvertrag erhält mit schriftlicher/digitaler Bestätigung des Mieters seine Gültigkeit und ist bindend.
  2. Nebenkosten für Bettwäsche, Handtücher, Strom, Wasser, und Heizung, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht separat erhoben. Wir bitten jedoch um einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen.
  • 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
  1. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr ist Mittagsruhe.
  2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufen zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
  3. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung den Geschirrspüler mit letztem Geschirr einzuräumen und einzuschalten, den Kühlschrank und das Gefrierfach entleeren,Küchenmülleimer und Kosmetikeimer des Badezimmers zu entleeren, die Betten abzuziehen – die Wäsche auf einen Haufen zu schmeißen und die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Die gemietete Feienwohnung ist während des Aufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und ist in dem Zustand zurückzugeben in dem sie übernommen wurde. Der angefallene Müll ist vom Mieter in die vorgesehenen Entsorgungstonnen zu entsorgen.
  4. Haustiere dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn es im Mietschein bestätigt wurde. Mitgebrachte Haustiere, wie Hunde und Katzen, dürfen nicht in den Möbeln bzw. Betten liegen. Hunde dürfen ihr “Geschäft” nicht im Garten und im Umland des Grundstückes verrichten. Sollte es doch passieren hat der Hundehalter die Hinterlassenschaft zu entsorgen. Der Mieter haftet unter allen Umständen für alle auftretenden Schäden wie Kratzer, Verunreinigungen u.ä. ,die vom Haustier verursacht wurden. Bei der Mitnahme von einem Haustier kann optional eine Kaution von 50,00 € erhoben werden.
  5. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu EUR 200,00 (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
  6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
  • 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2.  Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
  3. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:

Stornierung bis spätestens

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises 30% des Mietpreises
  • Rücktritt ab 30 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • Rücktritt ab 7 Tage vor Mietbeginn bzw. Nichtanreise: 80% des Mietpreises

Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach eigentlichem Anreisetag wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug besteht dann nicht mehr. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

  1. Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  2. Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
  3. a)  höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  4. b)  die Ferienwohnung unter irreführender oder falsche Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung gebucht wurde,
  5. c)  die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
  6. d)  der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die

Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

  1. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 5 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 5 zu ersetzen.
  • 6 Haftung; Verjährung
  1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen des Gastes einschließlich PKW haftet der Anbieter nicht, sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der
  3. Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Die Einbringung von Eigentum in das Mietobjekt einschließlich die Einstellung des PKW erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regeln. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden diese Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Eltern haften für Ihre Kinder! Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden…).
  5. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
  • 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe
  1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen von der Anreisezeit sind mit dem Anbieter zu vereinbaren.
  2. Für den Fall von Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar. (§ 249 Abs. 2 BGB)
  3. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Abweichungen von der Abreisezeit sind mit dem Anbieter zu vereinbaren
  4. Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
  5. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
  • 8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER !

Um den momentan günstigen Mietpreis beibehalten zu können , wird um Einhaltung der in der Wohnung ausliegende Hausordnung gebeten.
Umweltschutz/Sauberkeit
Der Verbrauch von Wasser, Energie (Licht, Heizung, Strom, warmes Wasser etc.) sollte so sparsam wie möglich erfolgen. Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch Ihre Kinder diesbezüglich auf. Benutzte Räume und Gegenstände müssen aufgeräumt und sauber hinterlassen werden. Bitte halten Sie auch den Parkplatz und die Liegewiese sauber.

Wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass die anderen Gäste und unsere Nachbarn nicht gestört werden!

  • 10 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.chönem Wetter ab 15 Uh